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Hauptquartier: c / o EU-Kommission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel; T (00 32) 2-2 99 11 11, Fax: -2 96 31 15 Internet: www.europa.eu.int |
Die Europäische Union (EU) wurde mit dem am 7.2.1992 in Maastricht (Niederlande) durch die zwölf Staaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichneten und am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) gegründet. Seit dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden am 1.1.1995 hat die EU 15 Mitgliedstaaten mit zusammen rund 374,5 Mio. Einwohnern und einer Gesamtfläche von 3,2 Mio. km².
I. Entstehung und Entwicklung der EU
Am Anfang des europäischen Integrationsprozesses stand der
Die erste grundlegende Änderung und Ergänzung der Gründungsverträge, die u.a. die EWG betraf, erfolgte durch die am 17. und 28.2.1986 in Luxemburg bzw. Den Haag (Niederlande) unterzeichnete und am 1.7.1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA). Durch sie wurden die Organe der Gemeinschaft gestärkt, die Kompetenzen der Gemeinschaft und die Ziele der Integration erweitert sowie die Schaffung des europäischen Binnenmarkts bis Ende 1992 festgeschrieben. Der Binnenmarkt, in dem die vier Freiheiten – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – weitgehend verwirklicht wurden, ist seit 1.1.1993 in Kraft, jedoch noch nicht vollendet; durch Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien in den Mitgliedstaaten bestehen weiterhin Hemmnisse.
Die zweite und bisher grundlegendste Änderung und Ergänzung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ist der am 9./10.12.1991 in Maastricht (Niederlande) vom Europäischen Rat (ER) beschlossene und am 1.11.1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Er bildet die Grundlage für die Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie für weitere politische Integrationsschritte, insbesondere eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Mit der Einführung des Euro als neue gemeinsame eigenständige Währung in elf EU-Staaten – Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien – begann am 1.1.1999 termingerecht die dritte Stufe der EWWU, der Griechenland am 1.1.2001 beitreten wird (siehe Abschnitt VIII).
Durch den am 16./17.6.1997 vom ER in Amsterdam (Niederlande) beschlossenen und am 1.5.1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam zur Änderung und Ergänzung der Verträge, auf denen die EU beruht, wurden die Stellung der Gemeinschaftsorgane gestärkt, die Kompetenzen der Gemeinschaft erweitert, Diskriminierung verboten, Kohärenz, Effizienz und Transparenz der GASP verbessert sowie als neues Ziel der Union die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festgeschrieben, »in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist«. Eine erneute Änderung des EU-Vertrags ist derzeit in Vorbereitung (siehe Abschnitt IX, Regierungskonferenz).
Der EU-Erweiterungsprozess begann am 30.3.1998 mit einer Konferenz der Außenminister der 15 EU-Staaten, aller zehn mittel- und osteuropäischen Bewerberstaaten sowie Zyperns (also ohne Türkei). Die bilateralen Beitrittsverhandlungen wurden am 31.3.1998 mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern sowie am 15.2.2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakischen Republik, Rumänien und Malta eröffnet (siehe Abschnitt IX ).
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