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Europäische Union   [ zurück zu WIRTSCHAFT Titelseite ]
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Ü B E R B L I C K
I. Entstehung und Entwicklung der EU
II. Die drei Pfeiler der EU
1. Europäische Gemeinschaft (EG)
2. Gemeinsame Außen- u. Sicherheitspolitik (GASP)
3. Polizeiliche u. justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
III. Mitglieder und Außenbeziehungen
Mitgliedstaaten (15)
Außenbeziehungen    Assoziierte Staaten    Abkommen
IV. Organe und ausgewählte Einrichtungen der EU
Europäisches Parlament EP   Ziele   Organe
Europäischer Rat ER
Rat der Europäischen Union EU-Ministerrat
Europäische Kommission EU-Kommission
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuGH
Europäischer Rechnungshof EuRH
Wirtschafts- und Sozialausschuss WSA
Ausschuss der Regionen AdR
Wirtschafts- und Finanzausschuss
Europäische Investitionsbank EIB
Europäische Zentralbank EZB
Weitere autonome Einrichtungen der Gemeinschaft
V. Haushalt der EU
VI. Struktur- und Kohäsionsfonds
VII. Wirtschaftliche Entwicklung 1999
Arbeitsmarkt    Agrarwirtschaft    Außenhandel
VIII. Europ. Wirtschafts- u. Währungsunion (EWWU)
IX. Chronik ausgewählter Ereignisse
Neue Kommission    Regierungskonferenz    Erweiterung    Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik    Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts    Sondergipfel zu Wirtschafts- und Beschäftigungsfragen    Misswirtschaft und Betrug in der EU    Konsumentenschutz    Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch    EuGH-Urteil gegen Griechenland    EU-Richtlinie für Altfahrzeuge    Kompromiss im EU-Steuerstreit    Streit um Buchpreisbindung beendet    Charta der Grundrechte der EU    Sanktionen gegen Österreich
Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) wurde mit dem am 7.2.1992 in Maastricht (Niederlande) durch die zwölf Staaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichneten und am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) gegründet. Seit dem Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden am 1.1.1995 hat die EU 15 Mitgliedstaaten mit zusammen rund 374,5 Mio. Einwohnern und einer Gesamtfläche von 3,2 Mio. km².

 
I. Entstehung und Entwicklung der EU

Am Anfang des europäischen Integrationsprozesses stand der

Nach dem Beschluss der Außenminister der EGKS-Staaten vom 1./2.6.1955 in Messina (Italien), die Integration auf alle Wirtschaftsbereiche auszudehnen, unterzeichneten diese sechs Staaten am 25.3.1957 in Rom die sog. Römischen Verträge. Sie traten am 1.1.1958 in Kraft und umfassen: EGKS, EWG und Euratom bilden zusammen die Europäischen Gemeinschaften (EG). Seit dem am 8.4.1965 in Brüssel unterzeichneten sog. Fusionsvertrag (in Kraft am 1.7.1967) haben die drei Gemeinschaften einen gemeinsamen Rat (Ministerrat) und eine gemeinsame Kommission; deren Befugnisse sind jedoch bei der EGKS anders geregelt als bei der EWG und Euratom. Die Parlamentarische Versammlung (heute: Europäisches Parlament) und der Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.

Die erste grundlegende Änderung und Ergänzung der Gründungsverträge, die u.a. die EWG betraf, erfolgte durch die am 17. und 28.2.1986 in Luxemburg bzw. Den Haag (Niederlande) unterzeichnete und am 1.7.1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA). Durch sie wurden die Organe der Gemeinschaft gestärkt, die Kompetenzen der Gemeinschaft und die Ziele der Integration erweitert sowie die Schaffung des europäischen Binnenmarkts bis Ende 1992 festgeschrieben. Der Binnenmarkt, in dem die vier Freiheiten – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – weitgehend verwirklicht wurden, ist seit 1.1.1993 in Kraft, jedoch noch nicht vollendet; durch Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien in den Mitgliedstaaten bestehen weiterhin Hemmnisse.

Die zweite und bisher grundlegendste Änderung und Ergänzung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ist der am 9./10.12.1991 in Maastricht (Niederlande) vom Europäischen Rat (ER) beschlossene und am 1.11.1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag). Er bildet die Grundlage für die Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie für weitere politische Integrationsschritte, insbesondere eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Mit der Einführung des Euro als neue gemeinsame eigenständige Währung in elf EU-Staaten – Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien – begann am 1.1.1999 termingerecht die dritte Stufe der EWWU, der Griechenland am 1.1.2001 beitreten wird (siehe Abschnitt VIII).

Durch den am 16./17.6.1997 vom ER in Amsterdam (Niederlande) beschlossenen und am 1.5.1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam zur Änderung und Ergänzung der Verträge, auf denen die EU beruht, wurden die Stellung der Gemeinschaftsorgane gestärkt, die Kompetenzen der Gemeinschaft erweitert, Diskriminierung verboten, Kohärenz, Effizienz und Transparenz der GASP verbessert sowie als neues Ziel der Union die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festgeschrieben, »in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität der freie Personenverkehr gewährleistet ist«. Eine erneute Änderung des EU-Vertrags ist derzeit in Vorbereitung (siehe Abschnitt IX, Regierungskonferenz).

Der EU-Erweiterungsprozess begann am 30.3.1998 mit einer Konferenz der Außenminister der 15 EU-Staaten, aller zehn mittel- und osteuropäischen Bewerberstaaten sowie Zyperns (also ohne Türkei). Die bilateralen Beitrittsverhandlungen wurden am 31.3.1998 mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern sowie am 15.2.2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakischen Republik, Rumänien und Malta eröffnet (siehe Abschnitt IX ).

 

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