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  Überblick

V. Haushalt der EU

Der vom EP am 16.12.1999 festgestellte Haushaltsplan für 2000 beläuft sich auf 93280 Mio.  (-3,5% gegenüber 1999) bei den Mitteln für Verpflichtungen und auf 89381 Mio.  (+4,4%) bei den Mitteln für Zahlungen (entspricht 1,11% des zu erwartenden BSP). Von den Mitteln für Verpflichtungen entfallen auf die Landwirtschaft, v.a. gemeinsame Agrarpolitik, 40994 Mio.  (+2,3% gegenüber 1999; 43,9% des Gesamthaushalts), strukturpolitische Maßnahmen, v.a. Struktur- und Kohäsionsfonds, 32678 Mio.  (-16,2%; 35,0%), interne Politikbereiche, u.a. Forschung und technologische Entwicklung, TEN sowie Bildung, 6027 Mio.  (+2,8%; 6,5%), externe Politikbereiche, v.a. Zusammenarbeit mit Drittstaaten und humanitäre Hilfe, 4805 Mio.  (+2,8%; 5,2%), Verwaltungsausgaben für die Organe 4704 Mio.  (+4,4%; 5,0%), Reserven 906 Mio.  (-24,0%; 1,0%) und Hilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt 3167  (+130,8%; 3,4%). Rund 45% aller Mittel für Verpflichtungen entfallen auf obligatorische Ausgaben, d.h. sich aus den Verträgen, abgeleitetem Recht, Abkommen bzw. Übereinkommen ergebende Verpflichtungen (v.a. Agrarausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit internationalen Abkommen mit Drittstaaten).

Voraussichtliche Einnahmen 2000 (in Mio. ): 89388 (+3,4% gegenüber 1999), im wesentlichen Agrarabschöpfungen auf die Importe aus Drittstaaten 1102 (-7,2%), Zucker und Isoglukoseabgaben 1163 (-3,4%), an den EU-Außengrenzen erhobene Zölle 12300 (-5,5%), ein Anteil am Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten (MWSt-Eigenmittel) 32555 (+4,3%) und (seit 1988) eine auf dem BSP der jeweiligen Mitgliedstaaten basierende Abgabe (BSP-Eigenmittel) 43051 (+16,3%). Obergrenze für dem Haushalt zuzuweisende Eigenmittel 1,27% des BSP; tatsächlicher Betrag 1,11% (2000).

Außerhalb des Gemeinschaftshaushalts verwaltet und abgewickelt werden u.a. die operationellen Ausgaben der EGKS (EGKS-Funktionshaushalt 2000: 178 Mio. ), die Anleihen und Darlehen der Gemeinschaft, der von der Kommission verwaltete und von den Mitgliedstaaten finanzierte Europäische Entwicklungsfonds (neunter EEF: 13,5 Mrd.  für 2000–05) sowie Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds.

Beiträge der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt (in Mio. EUR) laut Haushaltsentwurf für 2000): k.A.

 
VI. Struktur- und Kohäsionsfonds

Vorbemerkung

Ziel der vier Struktur- und des Kohäsionsfonds ist es, durch finanzielle Unterstützung (v.a. Kofinanzierung) von Programmen und Projekten zur Verringerung der Ungleichgewichte zwischen Regionen und sozialen Gruppen sowie zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU beizutragen.

Strukturfonds

Die Reform der Strukturfonds (1999) zielte ab auf die Verbesserung von Effizienz und Transparenz der strukturpolitischen Maßnahmen durch Konzentration der Zuschüsse (Verringerung der vorrangigen Ziele von sieben auf drei und der Gemeinschaftsinitiativen von 13 auf vier), Vereinfachung und auf der Grundlage einer verstärkten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten und Kommission bei Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle. Für 2000–06 sind insgesamt 195 Mrd. € in Preisen von 1999 vorgesehen (1994–99: 154,5 Mrd.  in Preisen von 1994). Hauptempfänger sind Spanien, Italien, Deutschland, Griechenland, Portugal, Großbritannien und Frankreich.

Ziel 1: Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des EU-Durchschnitts. Unter dieses Ziel fallen zudem die Regionen in äußerster Randlage (die französischen Übersee-Departements, Azoren, Madeira und Kanarische Inseln) sowie die im Rahmen des bisherigen Ziels sechs förderfähigen Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte in Finnland und Schweden. Finanzierung aus EFRE, ESF, EAGFL, Abteilung Ausrichtung, und FIAF, d.h. aus allen vier Strukturfonds, sowie durch das Programm zur Unterstützung des Friedensprozesses in Nordirland (PEACE; 2000–04: 500 Mio. EUR) und das Sonderprogramm für die schwedischen Küstengebiete (2000–06: 350 Mio. EUR).

Ziel 2: Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Regionen mit Strukturproblemen außerhalb der Ziel-1-Regionen, d.h. Gebiete mit einem sozioökonomischen Wandel in den Sektoren Industrie und Dienstleistungen, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung, Problemgebiete in den Städten sowie von der Fischerei abhängige Gebiete. Der auf diese Gebiete entfallende Bevölkerungsanteil darf 18% der EU-Gesamtbevölkerung nicht übersteigen. Finanzierung aus EFRE, ESF und EAGFL, Abteilung Garantie.

Ziel 3: Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme. Finanzhilfen für Gebiete, die nicht unter Ziel 1 fallen. Das allein aus dem ESF finanzierte Ziel 3 dient zudem als Bezugsrahmen, um die Kohärenz mit allen in einem Mitgliedstaat zur Entwicklung der Humanressourcen durchgeführten Aktionen zu gewährleisten.

Gebiete, die bis 1999 unter die bisherigen Ziele 1, 2 oder 5b fielen, aber ab 2000 die Förderkriterien nicht mehr erfüllen, erhalten eine degressiv gestaffelte Übergangshilfe. Die vier Gemeinschaftsinitiativen umfassen Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Interreg), wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von krisenbetroffenen Städten und Vorstädten (URBAN), Entwicklung des ländlichen Raums (Leader) und transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten jeglicher Art beim Zugang zum Arbeitsmarkt (EQUAL).

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung: *1962, Neuordnung 1999. Die Abteilung Ausrichtung finanziert in den Ziel-1-Regionen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Entwicklung der ländlichen Gebiete (z.B. Maßnahmen zur Modernisierung und Diversifizierung der Betriebe, Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte). Die Abteilung Garantie übernimmt die Ausgaben im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (Kosten für garantierte Agrarpreise, Direktbeihilfen für Landwirte), flankierenden Maßnahmen (z.B. Agrarumweltmaßnahmen, Vorruhestandsregelung) und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung außerhalb der Ziel-1-Regionen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): *1975 (1985 reorganisiert, 1999 Neuordnung) zum Abbau regionaler Ungleichgewichte in der EU durch Finanzhilfen für Regionen mit Entwicklungsrückstand sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen; wird im Rahmen der Ziele 1 und 2 tätig.

Europäischer Sozialfonds (ESF): *1960, Neuordnung 1999; Finanzhilfen für Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt; wird in der gesamten EU im Rahmen aller drei Ziele, v.a. im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie, tätig.

Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF): *1994, Neuordnung 1999, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung existenzfähiger Unternehmen in der Fischereiindustrie unter Berücksichtigung eines Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fischbeständen; Finanzierung von Strukturmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Ziel-1-Gebiete.

Kohäsionsfonds *1994 (geändert 1999) zur finanziellen Unterstützung von Investitionsprojekten in den Bereichen Umweltschutz und Verkehrsinfrastruktur von Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BSP von weniger als 90% des EU-Durchschnitts. Von den Fondsmitteln (2000–06: 18 Mrd.  in Preisen von 1999; 2000: 2615 Mio. ) sind für Griechenland 16-18%, Irland 2-6%, Portugal 16-18% und Spanien 61-63,5% vorgesehen. Verwendung der Kohäsionsfondsmittel (1993–99: 16,7 Mio. ): Trinkwasser 15,4%, Abwasser 22,8%, Festabfälle 5,7%, Erosionsbekämpfung und Aufforstung 3,7%, sonstige Umweltprojekte 2,7%, Straße 28,1%, Schiene 16,8%, Flughäfen 3%, sonstige Verkehrsprojekte 1,8%.
 

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