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Europäische Union   [ zurück zu WIRTSCHAFT Titelseite ]
  Überblick

Fortsetzung IV. Organe und ausgewählte Einrichtungen der EU

Europäischer Rechnungshof   EuRH

Gründung am 22.7.1975; Konstituierung am 25.10.1977. Durch den EU-Vertrag (1993) erhielt der EuRH den Status eines Gemeinschaftsorgans.

Ziele

Aufgaben: Prüfung von Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie von Rechts- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft einschließlich der von dieser geschaffenen Einrichtungen (die Kontrolle geht also über den EU-Gesamthaushaltsplan hinaus); Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung; Zusammenarbeit auch mit den nationalen Rechnungsprüfungsbehörden der EU-Staaten; jährlicher Rechnungsprüfungsbericht. Der EuRH unterstützt Rat und EP bei der Kontrolle des Haushaltsplans, deckt Missbrauch (z.B. Subventionsbetrug) auf. – Von Betrug und Unregelmäßigkeiten, für die sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten verantwortlich sind, insbesondere betroffen sind die EU-Einnahmen, die auf dem Mehrwertsteueraufkommen und dem BSP der Mitgliedstaaten basieren (v.a. wegen Schattenwirtschaft), sowie die Ausgaben für die Agrarpolitik und die Strukturfonds.

Organe

Zusammensetzung: 15 vom Rat nach Anhörung des EP einstimmig auf sechs Jahre ernannte Mitglieder, die an keine Weisungen gebunden sind. Präsident: Jan O. Karlsson (S), seit 1 / 1999.

Personal (31.12.1999): 458 Dauerplanstellen und 94 Zeitstellen.
 

Wirtschafts- und Sozialausschuss   WSA

Gründung am 1.1.1958 mit Inkrafttreten von EWG- und Euratom-Vertrag als beratendes Organ zur Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens an der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes.

 
Ausschuss der Regionen   AdR

Gründung am 1.11.1993 mit Inkrafttreten des EU-Vertrags als beratender Ausschuss aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften; neuer Vorsitzender des Präsidiums ist Jos Chabert (B).

 
Wirtschafts- und Finanzausschuss

Gründung: Mit Beginn der dritten Stufe der EWWU (1.1.1999) wurde der 1958 auf der Grundlage des EWG-Vertrags geschaffene Währungsausschuss, ein beratendes Gremium, das die Arbeiten des Rates in bestimmten Bereichen vorbereitete, aufgelöst; an seine Stelle trat der Wirtschafts- und Finanzausschuss, dem je zwei Vertreter der 15 EU-Staaten, der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) angehören.

Aufgabe: Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft; Beobachtung der Währungs- und Finanzlage sowie des allgemeinen Zahlungsverkehrs der nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden EU-Staaten; mindestens jährliche Prüfung der Lage in Bezug auf Kapitalverkehr und Freiheit des Zahlungsverkehrs; Berichterstattung an Rat und Kommission.

Präsident: Mario Draghi (I), seit 6 / 2000, Amtszeit zwei Jahre.

 
Europäische Investitionsbank   EIB

Gründung am 1.1.1958 mit Inkrafttreten des EWG-Vertrags; autonome öffentlich-rechtliche Finanzierungsinstitution der EU.

Aufgabe: Förderung der Ziele der EU durch langfristige Darlehen für wirtschaftlich tragfähige Investitionen. Für eine Finanzierung in Betracht kommen in der EU Projekte, die mindestens zu einem der folgenden Ziele beitragen: Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch Förderung der wirtschaftlich schwächeren Regionen, Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen transeuropäischer Verkehrs-, Telekommunikations- und Energie-Netze (TEN), Sicherung der Energieversorgung, Erhaltung der natürlichen und städtischen Umwelt, Ausbau der Infrastruktur in Gesundheits- und Bildungswesen sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Integration der Industrie; seit 1997 auch Wagniskapitalfinanzierungen zugunsten innovativer bzw. rasch wachsender KMU. Seit 1963 vergibt die EIB zudem Darlehen (und Risikokapital) im Rahmen der Kooperations- und Entwicklungspolitik der EU zugunsten von über 130 Drittstaaten.

Mitglieder / Anteilseigner sind die 15 EU-Staaten.

Organe: Rat der Gouverneure, in dem alle EU-Staaten durch einen Minister (in der Regel der Finanzminister) vertreten sind; erlässt die Richtlinien für die Kreditpolitik, genehmigt die Finanzierungen außerhalb der EU und bestellt die Mitglieder der nachgeordneten Organe. Verwaltungsrat aus 25 Personen (24 von den EU-Staaten und eine von der Kommission benannt); gewährleistet Einklang der EIB-Tätigkeit mit ihren Aufgaben und entscheidet über die Darlehensvergabe. Direktorium aus dem EIB-Präsidenten: Philippe Maystadt (B), seit 1.1.2000, und sieben (1. Hj. 2000: acht) Vizepräsidenten nimmt die laufenden Geschäfte wahr. Prüfungsausschuss.

Finanzierung
Eigene Finanzierungsmittel (31.12.1999): Genehmigtes und gezeichnetes Kapital 100 Mrd. , davon 6 Mrd.  eingezahlt. Größte Kapitalzeichner: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je 17,8%. – Rücklagen (31.12.1999): 11,557 Mrd. . Jahresüberschuss 1999: 1,067 Mrd. . – Wichtigste Finanzierungsquelle sind die Kreditaufnahmen an den internationalen Kapitalmärkten: 28,355 Mrd.  (1999); ausstehende Anleiheverbindlichkeiten (31.12.1999): 148,086 Mrd. .

Mittelvergabe: EIB-Mittel können öffentliche und private Darlehensnehmer in allen Wirtschaftsbereichen erhalten; vergeben werden Einzeldarlehen sowie an Finanzierungsinstitute Globaldarlehen, die daraus in Einklang mit den Kriterien der EIB Teildarlehen für kleinere und mittlere Investitionsvorhaben (bis zu 25 Mio. ) bereitstellen. Die Darlehen decken im Allgemeinen höchstens 50% der Investitionskosten; Laufzeit bei Industrieprojekten bis zu zwölf Jahren und bei Infrastrukturvorhaben bis zu 20 Jahren; Darlehenszinssätze orientieren sich an den Refinanzierungskosten der EIB.

Von der Gründung bis Ende 1999 wurden Darlehen und Garantien von insg. 301,2 (1999: 31,8) Mrd.  zugesagt, davon 290,3 (31,6) Mrd.  aus eigenen Mitteln, 1,0 (0) Mrd.  im Auftrag Dritter und Garantien sowie 9,8 (0,2) Mrd.  aus sonstigen Mitteln (Finanzierungen im Auftrag und für Rechnung der EU oder der EU-Staaten); 270,4 (27,8) Mrd.  wurden für Projekte innerhalb der EU bereitgestellt – darunter Deutschland 32,0 (5,5) Mrd.  – und 30,8 (4,0) Mrd.  für Investitionsvorhaben außerhalb der EU, d.h. für die Beitrittskandidaten, die Staaten der Partnerschaft Europa–Mittelmeer, die AKP-Staaten (siehe Abschnitt III ), die überseeischen Länder und Gebiete der EU-Staaten, Südafrika sowie die Staaten in Lateinamerika, Asien und im westlichen Balkan. Ausgezahlt wurden 1999 insg. 27,6 Mrd. , davon 27,4 Mrd.  aus eigenen Mitteln. Die Ende 1999 ausstehenden Darlehen aus eigenen Mitteln betrugen 179,3 Mrd. , davon 153,4 Mrd.  ausgezahlt.

Personal (31.12.1999): 1011 aus allen Mitgliedstaaten.

 
Europäische Zentralbank   EZB

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der 15 EU-Staaten. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit; sie stellt sicher, dass die dem ESZB übertragenen Aufgaben entweder durch eigene Tätigkeit oder durch die nationalen Zentralbanken erfüllt werden.

Gründung von EZB und ESZB durch den EU-Vertrag (1993). Arbeitsbeginn der EZB am 2.6.1998 und des ESZB am 1.1.1999. Mit der Errichtung der EZB am 1.6.1998 wurde deren Vorläufer, das Europäische Währungsinstitut (EWI, *1994), das jedoch keine geldpolitischen Entscheidungsbefugnisse hatte, aufgelöst.

Ziele / Aufgaben: Vorrangiges Ziel des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Seine grundlegenden Aufgaben sind Festlegung und Ausführung der Geldpolitik in den Staaten der Europäischen Währungsunion, Durchführung von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten und Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme in der Europäischen Währungsunion. Die EZB hat das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb der Europäischen Währungsunion.

Beschlussorgane der EZB: Dem Rat, dem höchsten Entscheidungsgremium, gehören die Mitglieder des EZB-Direktoriums und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Staaten an; jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Direktorium, das die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Beschlüssen des Rats ausführt, besteht aus dem Präsidenten der EZB: Wim Duisenberg (NL), dem Vizepräsidenten Christian Noyer (F) und vier weiteren Mitgliedern: Eugenio Domingo Solans (E), Sirkka Hämäläinen (FIN), Otmar Issing (D) und Tommaso Padoa-Schioppa (I). Die Mitglieder des EZB-Direktoriums werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Empfehlung des Rats, der hierzu das EP und den EZB-Rat anhört, einvernehmlich ausgewählt und für acht Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist unzulässig. Die Amtszeit der Mitglieder des ersten EZB-Direktoriums wurde jedoch z.T. verkürzt, damit künftig nicht alle Mitglieder gleichzeitig neu ernannt werden müssen. EZB, nationale Zentralbanken und die Mitglieder ihrer Beschlussorgane sind weisungsunabhängig von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, den Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen.

Solange nicht alle EU-Staaten an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, gibt es ergänzend einen Erweiterten Rat, dem der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der Zentralbanken aller 15 EU-Staaten angehören; dieser überwacht die Funktionsweise von EWS II (siehe Abschnitt VIII ) und dient als Forum für die geld- und währungspolitische Zusammenarbeit mit jenen EU-Staaten, die an der Europäischen Währungsunion nicht teilnehmen.

Finanzierung
Kapital: 5 Mrd.  (Erhöhung auf 10 Mrd.  vorgesehen), die von den Zentralbanken der 15 EU-Staaten gezeichnet wurden; größte Kapitalzeichner: Deutschland 24,4%, Frankreich 16,9%, Italien 14,9%, Großbritannien 14,7%. Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, müssen 100% des gezeichneten Kapitals einzahlen, die anderen 5%. Zudem übertrugen die nationalen Zentralbanken ihrer Kapitalzeichnung entsprechend der EZB 50 Mrd.  Währungsreserven, davon von den elf Staaten des Eurogebiets 39,47 Mrd.  eingezahlt (15% in Gold, 76,5% in US- $ und 8,5% in Yen); die EU-Finanzminister haben am 8.5.2000 einer Erhöhung auf 100 Mrd.  zugestimmt. – Währungsreserven des Euro-Systems: 249 Mrd.  (Mai 2000).

Personal (31.12.1999): 732 Mitarbeiter aus allen EU-Staaten.

 
Weitere autonome Einrichtungen der Gemeinschaft

Europäisches Polizeiamt (Europol) in Den Haag (Niederlande),
Europäischer Investitionsfonds (EIF) in Luxemburg,
Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) in London,
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitschutz am Arbeitsplatz in Bilbao (Spanien),
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon (Portugal),
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien (Österreich),
Europäische Stiftung für Berufsbildung in Turin (Italien),
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin (Irland),
Europäische Umweltagentur in Kopenhagen (Dänemark),
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) in Thessaloniki (Griechenland),
Gemeinschaftliches Sortenamt in Angers (Frankreich),
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante (Spanien),
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU in Luxemburg.
 

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