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III. Mitglieder und Außenbeziehungen
Amtliche Reihenfolge nach dem Alphabet der Staatsnamen in der jeweiligen Nationalsprache mit Beitrittsjahr(en) (z.B. EGKS 1952 und EWG / Euratom 1958) |
||||
B | Belgien | 1952 / 1958 | ||
---|---|---|---|---|
DK | Dänemark | 1973 | ||
D | BR Deutschland | 1952 / 1958 | ||
GR | Griechenland | 1981 | ||
E | Spanien | 1986 | ||
F | Frankreich | 1952 / 1958 | ||
IRL | Irland | 1973 | ||
I | Italien | 1952 / 1958 | ||
L | Luxemburg | 1952 / 1958 | ||
NL | Niederlande | 1952 / 1958 | ||
A | Österreich | 1995 | ||
P | Portugal | 1986 | ||
FIN | Finnland | 1995 | ||
S | Schweden | 1995 | ||
UK | Großbritannien und Nordirland | 1973 |
Die meisten außereuropäischen Hoheitsgebiete von EU-Staaten gehören entweder zur EU oder sind dieser assoziiert.
Kandidaten
(* bzw. ** Beitrittsverhandlungen am 31.3.1998 bzw. 15.2.2000 eröffnet)
Vorbemerkung
Die Kommission nimmt an den meisten bilateralen, regionalen und globalen
Verhandlungen im Namen und im Auftrag der EU-Staaten teil. Ende 1999 war
die Kommission bei 128 Regierungen und internationalen Organisationen
akkreditiert; 166 Drittstaaten hatten diplomatische Vertretungen bei den
Europäischen Gemeinschaften. Im Mittelpunkt der Abkommen mit
Drittstaaten stehen die Handelsbeziehungen, jedoch wurden mit
zahlreichen Staaten auch regelmäßige politische Kontakte auf hoher
Ebene und eine Zusammenarbeit v.a. in Wirtschaft und Kultur vereinbart.
Die Entwicklungshilfe vollzieht sich überwiegend auf der Grundlage von
Assoziierungs-, Kooperations- und Handelsabkommen; diese umfassen für
die Entwicklungsländer in der Regel nicht nur das 1971 eingeführte
Allgemeine Präferenzsystem (Zollfreiheit oder ermäßigte Zölle beim
Export gewerblicher Waren in die EU), sondern auch Bestimmungen über
wirtschaftliche Zusammenarbeit und EU-Finanzhilfen. Kernstück der
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sind die Abkommen mit den
AKP-Staaten (siehe unten). Wesentlicher Bestandteil der in jüngerer
Zeit unterzeichneten Abkommen mit Drittstaaten sind die Wahrung der
Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. – Die
EU ist führender Geber humanitärer Hilfe (1999: 810 Mio. über
ECHO; siehe Kommission ). – Die von IWF und Weltbank (siehe UN )
verwaltete Initiative zur Reduzierung der Schuldenlast der hoch
verschuldeten Länder (Heavily Indebted Poor Countries / HIPC) wird die
EU mit 950 Mio. US- $ unterstützen (Unterzeichnung durch EU am
7.7.2000).
(darunter E = Europa-Abkommen mit zehn für einen EU-Beitritt in Frage kommenden mittel- und osteuropäischen Staaten, die u.a. einen regelmäßigen politischen Dialog, eine schrittweise wirtschaftliche Integration, EU-Finanzhilfen und die Errichtung einer Freihandelszone vorsehen sowie mit Ausnahme von Polen seit 1.7.2000 bzw. für Litauen ab 1.1.2001 auch eine beschränkte Liberalisierung des Agrarhandels umfassen; * Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft):
Die im Rahmen des »Programms von Barcelona« vom 27./28.11.1995 unterzeichneten euro-mediterranen Assoziierungsabkommen mit den Staaten des östlichen und südlichen Mittelmeerraums lösen die bisher bestehenden Kooperationsabkommen ab und sehen neben einem politischen Dialog u.a. eine schrittweise Zollsenkung, die Schaffung einer Freihandelszone binnen zwölf Jahren, den Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit sowie EU-Finanzhilfen (1995-99: 4,7 Mrd. ECU) vor. Die EU strebt solche Assoziierungsabkommen auch mit den Mittelmeerstaaten an, mit denen bisher nur Kooperationsabkommen (zollfreier Zugang zur EU für fast alle gewerblichen Waren, Zugeständnisse für einige Agrarerzeugnisse und EU-Finanzhilfen) bestehen: Ägypten (in Kraft 1977), Algerien (1976), Libanon (1977) und Syrien (1977).
Das erste Assoziierungsabkommen mit Entwicklungsländern wurde am
20.7.1963 in Jaunde (Kamerun) mit 17 unabhängigen afrikanischen Staaten
geschlossen. Seit 1975, nach dem Beitritt Großbritanniens, bestehen
Abkommen zwischen EWG (jetzt EG) und bestimmten Staaten Afrikas, der
Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten). Das am 23.6.2000 in
Cotonou (Benin) mit den 71 AKP-Staaten sowie sechs Staaten bzw. Gebieten
im Pazifik (die Staaten Marshallinseln, Mikronesien, Nauru und Palau
sowie Cookinseln und Niue, beide Neuseeland, werden damit Mitglieder der
AKP-Gruppe) unterzeichnete Partnerschaftsabkommen, das nicht vor 2002
(nach Ratifizierung) in Kraft treten wird, hat eine Laufzeit von 20
Jahren; es löst das Lomé-IV-Abkommen ab,
das am 29.2.2000 ausgelaufen ist. Kuba, das bei der AKP-Gruppe
Beobachterstatus hat, hatte seinen Antrag auf Beitritt zu dem Abkommen
zurückgezogen. Ziele der neuen Partnerschaft, die auf einem politischen
Dialog, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen beruht und dem ein integriertes, die politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Umweltaspekte Rechnung
tragendes Konzept zugrunde liegt, sind die Armutsbekämpfung, eine
nachhaltige Entwicklung der AKP-Staaten und deren schrittweise
Integration in die Weltwirtschaft. Vorgesehen ist auch eine Beteiligung
der nichtstaatlichen Akteure an der Partnerschaft. Wesentliche
Bestandteile des Abkommens sind die Achtung der Menschenrechte, der
Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine
Verpflichtung zur verantwortungsvollen Staatsführung. Bei Verstößen
gegen diese wesentlichen Elemente und in schweren Fällen von Korruption
sind Konsultationen und ggf. geeignete Maßnahmen (bis hin zur
Aussetzung der Anwendung des Partnerschaftsabkommens gegenüber dem
betreffenden AKP-Staat) vorgesehen. Grundlegend neu geregelt werden die
wirtschafts- und handelspolitische Zusammenarbeit. Sie baut auf einer
regionalen Integration und Kooperation der AKP-Staaten auf, berücksichtigt
den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen AKP-Staaten und führt
schrittweise eine neue, mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)
konforme Handelsregelung ein. Während einer Vorbereitungszeit, die spätestens
Ende 2007 endet, werden für alle AKP-Staaten die bisher eingeräumten
einseitigen Handelspräferenzen, die mit den WTO-Regeln nicht vereinbar
sind, beibehalten. Spätestens am 1.1.2008 sollen mit Gruppen von
AKP-Staaten regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Kraft treten,
die nach einer Übergangszeit bis 2020 eine vollständige gegenseitige
Handelsliberalisierung vorsehen. Die am wenigsten entwickelten Länder,
darunter 39 AKP-Staaten, werden ab 2005 freien Marktzugang zur EU für
fast alle ihre Produkte haben. Für 2000–05 sind aus den Mitteln des
9. Europäischen Entwicklungsfonds (siehe EEF, Abschnitt V ) EU-Zuschüsse
von 13,5 Mrd.
sowie Darlehen der Europäischen Entwicklungsbank
(siehe EIB ) von 1,7 Mrd.
vorgesehen; weitere 9,9 Mrd.
stehen
aus früheren EEF zur Verfügung. Die einzelnen AKP-Staaten haben sich
verpflichtet, eigene Staatsangehörige, die sich illegal im
Hoheitsgebiet eines EU-Staats aufhalten, wieder aufzunehmen. Über die
von der EU geforderte Rücknahme illegal Eingereister aus Drittstaaten
oder Staatenloser, die über ihr Territorium in einen EU-Staat
einreisten, sollen auf Antrag der EU bzw. jedes einzelnen AKP-Staats
bilaterale Abkommen ausgehandelt werden. – Das Abkommen über Handel,
Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika (AKP-Staat mit
Sonderstatus) , das einen asymmetrischen Abbau der Zölle für über 85%
der Exporte binnen zwölf Jahren, weitere EU-Finanzhilfen (2000–06:
885 Mio.
)
und den Ausbau der Zusammenarbeit in verschiedenen
Bereichen vorsieht, wurde zum 1.1.2000 vorläufig in Kraft gesetzt;
mehrere EU-Staaten machen die Ratifizierung vom Schutz traditioneller
Bezeichnungen für ihre Weine und Spirituosen abhängig. Die EU ist Südafrikas
wichtigster Handelspartner.
Die mit elf der zwölf GUS-Staaten
geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen regeln die
Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Handel und bilden die Grundlage für
eine soziale, finanzielle, wissenschaftliche, technologische und
kulturelle Zusammenarbeit. Interimsabkommen, die wegen ihres kommerziellen Charakters in die
Zuständigkeit der Kommission fallen, erlauben die zeitlich vorgezogene
Anwendung der Handelsbestimmungen der Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen vor deren Ratifizierung. Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen bestehen mit (* Abkommen unterzeichnet, aber noch
nicht in Kraft; IA = Interimsabkommen): Armenien (1.7.1999),
Aserbaidschan (1.7.1999), Georgien (1.7.1999), Kasachstan (1.7.1999),
Kirgisistan (1.7.1999), Moldau (1.7.1998), Russische Föderation
(1.12.1997), Turkmenistan (25.5.1998*, IA 10.11.1999*), Ukraine
(1.3.1998), Usbekistan (1.7.1999) und Weißrussland (6.3.1995*, IA
25.3.1996*; Ratifizierung durch EU am 15.9.1997 suspendiert). – Die EU
unterstützt den wirtschaftlichen und politischen Transformationsprozess
in den GUS-Staaten und der Mongolei v.a. im Rahmen ihres TACIS-Programms.
Seit 1991 wurden Zuschüsse von über 3,3 Mrd. für mehr als 3000
Projekte bewilligt; 2000–06: 3,1 Mrd.
.
Allen Staaten wird im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems eine bevorzugte Behandlung gewährt. Bilaterale Kooperationsabkommen wurden mit fast allen Staaten in Mittel- und Südamerika unterzeichnet. Die 1990 mit den Staaten der Rio-Gruppe unterzeichnete Erklärung von Rom sieht einen regelmäßigen Dialog und eine Vertiefung der Zusammenarbeit vor. Ein ähnliches Abkommen wurde 1984 mit den Staaten Mittelamerikas geschlossen. Am 15.12.1995 wurde mit den Staaten des Mercosur ein Rahmenabkommen über Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Kultur unterzeichnet, das auch die Errichtung einer Freihandelszone vorsieht. Ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit Chile trat 1999 in Kraft. Das umfassende Freihandelsabkommen mit Mexiko, das am 1.7.2000 in Kraft trat und Teil eines weitergehenderen Rahmenabkommens ist, umfasst Warenaustausch, Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen sowie Bestimmungen zum geistigen Eigentum und zum Schutz von Direktinvestitionen. Vorgesehen ist ein vollständiger Abbau der Zölle für Industrieprodukte bis 2003 (EU) bzw. 2007 (Mexiko) und eine begrenzte Liberalisierung des Agrarhandels, von der Fleisch, Milchprodukte und Getreide ausgeschlossen sind. Derzeit entfallen rund 80% des Außenhandels von Mexiko auf die beiden anderen Mitglieder der Nordamerikanischen Freihandelszone (Nafta) und 6% auf die EU-Staaten.
Kooperationsabkommen, die eine umfassende wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit und zum Teil auch eine bevorzugte Behandlung im Warenverkehr vorsehen, wurden geschlossen u.a. mit den ASEAN-Staaten (1980), Bangladesch (1976), Indien (1973 und 1981), Kambodscha (1996, 1999), Laos (1996), Mongolei (1992), Nepal (1995), Pakistan (1976 und 1986), Sri Lanka (1975), Vietnam (1995) und den Staaten des Golf-Kooperationsrats (1988). Mit der VR China wurde am 19.5.2000 ein bilaterales Abkommen über deren Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) unterzeichnet, das die bisherigen Handelsvereinbarungen des Kooperationsabkommens (1985) ablösen wird. Die Treffen mit der VR China und mit Indien (erstmals 28.6.2000) sind institutionalisiert. Mit der Republik Korea wurde 1995 ein Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit unterzeichnet. – Die alle zwei Jahre stattfindende asiatisch-europäische Zusammenarbeit ASEM (Asia European Meeting) dient der Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten.
Die Beziehungen zu den vier Mitgliedstaaten der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA)
werden durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) geregelt
Die am 21.6.1999 unterzeichneten sieben bilateralen Verträge mit der
Schweiz, die eine Liberalisierung in mehreren Bereichen vorsehen und den
Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt verbessern,
wurden am 8.10.1999 vom Schweizer Parlament, Anfang Mai 2000 vom
Europäischen Parlament (EP) ohne Gegenstimmen und am 21.5. bei einer
Volksabstimmung in der Schweiz von 67,2% der Teilnehmer gebilligt (nur
in zwei von 26 Kantonen, im Tessin und in Schwyz, wurden die Verträge
mehrheitlich abgelehnt; Stimmbeteiligung 47,4%).
Die Abkommen, die ein Gesamtpaket bilden, treten voraussichtlich
2001 nach Ratifizierung des Abkommens über den freien Personenverkehr
durch die nationalen Parlamente der 15 EU-Staaten in Kraft. – Mit den
USA und mit Kanada bestehen umfassende, über Handel und Wirtschaft
deutlich hinausgehende Partnerschaften. Durch die 1990 mit den USA bzw.
mit Kanada unterzeichnete gemeinsame »Transatlantische Erklärung«
wurde der Dialog über alle wichtigen Fragen von gemeinsamem Interesse
institutionalisiert. – Konsultationen auf Ministerebene finden auch
mit Japan, Australien und Neuseeland statt.
IV. Organe und ausgewählte Einrichtungen der EU ![]() |
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Redaktion netSCHOOL 2001