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Familienpfleger
Elly-Heuss-Knapp-Schule bildet aus
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Arbeitnehmern nach einer Familienpause den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen - das ist eines der Ziele, die die Frankfurter Elly-Heuss-Knapp-Schule mit ihrer Ausbildung zum Familienpfleger/zur Familienpflegerin verfolgt. Zum nächsten Ausbildungsstart hat die Schule noch Plätze zu vergeben.

FRANKFURT. "Ganze fünf Minuten" dauerte es, bis Ursula Grinder (45) beim Arbeitsamt eine Stelle in der Kinderbetreuung vermittelt bekam. Letztlich aber will sich Grinder in dem Bereich selbständig machen - eine Option, die ihr mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur staatlich anerkannten Familienpflegerin durchaus offen steht.

Nachdem Grinder wegen der Erziehung ihrer zwei Kinder mehrere Jahre aus ihrem Beruf als pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte ausgeschieden war, trat sie 1998 die Ausbildung an der Elly-Heuss-Knapp-Schule an. Im Vollzeitunterricht wurden ihr dort zwei Jahre lang Kenntnisse über Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Krankenpflege, Haushaltsführung, Ernährung sowie Pflegeplanung und Sozialrecht vermittelt. Drei Praktika im sozialpädagogischen, im pflegerisch-betreuenden und im verwaltungstechnischen Bereich hatte sie während dieser Zeit zu absolvieren. "Über die in den Praktika geknüpften Kontakte funktioniert in den meisten Fällen der Berufseinstieg", hebt Schulleiterin Adelheid Viesel die Notwendigkeit der Praktika für die Vermittlung der Absolventen hervor.

Wie Grider beginnen jährlich 15 bis 25 Schüler die Ausbildung in der Elly-Heuss-Knapp-Schule - der Großteil davon sind Frauen. Zum Teil werden sie dabei vom Arbeitsamt im Rahmen der "Beruflichen Wiedereingliederung für Berufsrückkehrer" gefördert. Dabei berechnet das Arbeitsamt die Höhe der gewährten Unterstützung analog zum Arbeitslosengeld. Bemessungsgrundlage ist die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor dem familienbedingten Ausscheiden aus dem ehemaligen Beruf. Die Länge der Familienphase bleibt somit unberücksichtigt.

Voraussetzungen der Förderung sind die persönliche Eignung und der Hauptschulabschluss, wobei für Familienpfleger ab 2001 voraussichtlich die Mittlere Reife erforderlich sein wird.

Unter persönlicher Eignung ist so ziemlich alles zu verstehen, was von der gesundheitlichen Voraussetzung über eine Vorbildung im hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Bereich bis hin zum Willen, mit Menschen zusammenzuarbeiten, eine Befähigung erkennen lässt. Der Einsatzbereich des Familienpflegers ist weit gesteckt, was sich bei der Suche nach einem Job als hilfreich erweisen kann. Zu den Betätigungsfeldern zählen unter anderem der ambulante Pflegedienst, Pflege- und Altenheime, Behinderten-, Frauen- und Jugendarbeit, betreutes Wohnen und die klassische Familienpflege.

"In der Praxis packt der Familienpfleger regelmäßig mit an", fasst Absolventin Grinder ihre bisherigen Erfahrungen zusammen. Gerade darin, sagt Grinder, liege der Reiz des Berufs: "Im Alltagskontakt kommt man schneller hinter die Probleme der Menschen."

Doch ist das Berufsbild des Familienpflegers sowohl institutionell wie auch in finanzieller Hinsicht noch nicht hinreichend gefestigt - "gerade deshalb müssen sich Bewerber auf dem Arbeitsmarkt als entsprechend flexibel" erweisen, sagt Bruno Glasner, Berater des Frankfurter Arbeitsamtes.

Tritt eine Familienpflegerin aber eine Stelle an, die beispielsweise als "Sozial-," oder "Pflegehelfer" ausgeschrieben ist, so wird sie in aller Regel auch nur nach der Tarifgruppe für die ausgeschriebene Tätigkeit vergütet. "Stellen als Familienpfleger werden auf dem Markt hingegen kaum direkt angeboten", so Glasner.

(prst)

Für den nächsten Ausbildungsgang, der am 7. August beginnt, hat die Schule noch 15 von 25 Plätzen zu vergeben. Ein Antrag auf Förderung durch das Arbeitsamt muss den Angaben von Berater Glasner zufolge noch vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. Weitere Informationen unter Telefon: 069 / 45 90 22 .

FR vom 19.7.2000

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