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Im Rahmen von Bewerbungstipps gibt es hier sehr gute Informationen zur Sprache von Arbeitszeugnissen, die ja bei einer Neubewerbung wieder vorgelegt werden müssen und die Chancen für eine Neueinstellung erheblich mitbestimmen! Eine kritische Betrachtung und bei Bedarf eine notwendige Korrektur durch Einspruch beim Arbeitgeber werden jedem, der in eine solche Situation kommt, empfohlen!

Für Berufstätige, die die Stelle wechseln wollen:
Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Grundsätzliches

Es gibt diesen geheimen "Geheim-Code" der Personal-Menschen, auch wenn viele das bestreiten. Allein schon die Tatsache, dass viele Zeugnisse dieselben Formulierungen enthalten und gleich aufgebaut sind, beweist, dass dieser Code existiert.
Problematisch ist die Anwendung und die möglichen Missverständnisse, denn kaum einer, der ihn angewendet, kennt ihn bis ins Detail. Der Code ist nicht eindeutig und wird von keiner Institution festgeschrieben. Jeder, der damit zu tun hat, hat deshalb so seinen eigenen "Dialekt".
Deshalb ist es oft nicht eindeutig, wenn jemand nach Code schreibt, aber nicht genau dasselbe meint, wie der Leser. Oder wenn jemand nach Code schreibt und der Leser nicht nach Code liest oder umgekehrt. Viele moderne Unternehmen halten auf den Zeugnissen fest, dass sie nicht nach Code schreiben. "Wir bekennen uns zu nicht-codierten Zeugnissen," wird da im P.S. vermerkt.
Lesen Sie daher Ihre Zeugnisse aufmerksam durch mit den Augen eines Personal-Menschen und mit dem ungefähren Code im Kopf. Oder lassen Sie Ihre Zeugnisse von einem Profi checken. Der sagt Ihnen, wie Ihre Zeugnisse zu bewerten sind.
Wenn dann eines Ihrer Zeugnisse in einem ungünstigen Licht erscheint, werden Sie aktiv und bemühen Sie sich um eine Korrektur des Arbeitszeugnisses.
Denken Sie daran: Sie müssen ein Berufsleben lang damit leben, nicht der Arbeitgeber!
 
Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis besteht üblicherweise aus Angaben über:
  • die Personalien: Akademischer Titel, Name, Vorname, Geburtstag
  • die Dauer der Tätigkeit und die Bezeichnung
  • den Inhalt Ihrer Aufgaben und allenfalls Ausbildungen
  • einer Bewertung Ihrer Leistungen
  • einer Bewertung Ihres Verhaltens
  • den Austrittsgrund mit schöner Schlussformulierung und ...
  • ... alles natürlich auf Firmenpapier
     

Vier Grundregeln 

Man kann vier Grundregeln ausmachen, nach denen die Zeugnisschreiber vorgehen:

Eine der Wichtigsten sind Auslassungen. Generell gilt: Was nicht im Zeugnis steht, war nicht vorhanden. Wenn also etwas Wesentliches fehlt, lassen Sie es nachtragen. Es könnte sonst sehr missverstanden werden.

Je ausführlicher und detaillierter ein Zeugnis, desto wertvoller. Am ungünstigsten sind reine Arbeitsbestätigungen oder Ein-Absatz-Zeugnisse, vor allem dann, wenn die Anstellungszeit länger dauerte. Drängen Sie deshalb möglichst auf eine ausführliche Darstellungen Ihrer Tätigkeiten im Unternehmen und eine vollständige Beurteilung Ihrer Leistungen, Ihres Verhaltens und des Austrittsgrundes.

Die wichtigen Dinge sollten am richtigen Ort stehen und nicht als Randbemerkung auftauchen. Wenn Sie wegen Ihrer Pünktlichkeit statt wegen Ihrer Fähigkeiten als DV-Fachmann/-frau gerühmt werden, dann könnten Ihre Qualifikationen in dem Fachgebiet nicht als ausreichend betrachtet worden sein.

In Zeugnissen werden spezielle Formulierungen gebraucht, die vor allem im negativen Bereich etwas anderes bedeuten, als sie eigentlich aussagen. Das ist der berühmte Code. Nachfolgend die wichtigsten Formulierungen:

Hervorragende Leistung
... die Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden
... mit den Leistungen waren wir in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden
... hat die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt
... mit seinen / ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden
... seine / ihre Leistungen haben unsere vollste Anerkennung gefunden
... seine / ihre Leistungen waren sehr gut, hervorragend ...
 
Gute Leistung
... hat die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
... seine / ihre Leistungen waren überdurchschnittlich
... seine / ihre Leistungen haben stets unsere volle Anerkennung gefunden
 
Befriedigende, eher unterdurchschnittliche Leistung
... hat die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
... wir waren mit seinen / ihren Leistungen stets zufrieden
... hat stets zu unserer Zufriedenheit gearbeitet
 
Mangelhafte Leistung
... hat die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt
... seine / ihre Leistungen entsprachen weitgehend den Erwartungen
... war immer mit Interesse bei der Sache.
 
Ungenügende Leistung
... hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
... hat stets versucht, uns zufriedenzustellen
... konnte unseren Erwartungen entsprechen
... hatte Gelegenheit, ..... zu tun, ... kennenzulernen
... hat alle seine Fähigkeiten eingesetzt
... zeigte für seine Arbeit Verständnis

Es finden sich keine Formulierungen zu den Leistungen.


Die Verhaltensbeurteilung in Arbeitszeugnissen 

Berufstypische Eigenschaften sollten im Zeugnis erwähnt sein. Einer Chefsekretärin sollte ihre Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit, einem Bankangestellten seine Ehrlichkeit attestiert werden usw. Finden sich keine Formulierungen zum Verhalten, kann generell davon ausgegangen werden, dass das Verhalten nicht den Erwartungen entsprach. Im allgemeinen fehlen diese Angaben nur bei schweren Verstößen völlig.
In Aussagen zum allgemeinen Verhalten werden meist Fleiß, Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Umgänglichkeit und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern betont. Gebräuchliche Formulierungen sind:

Angenehme Mitarbeiter
...war stets freundlich und aufmerksam ...
 
Zuverlässiger, selbständiger Mitarbeiter
... war an selbständiges Arbeiten gewöhnt und genoss unser volles Vertrauen ...
 
Einsatz für die Firma
... wahrte die Interessen der Firma ...
 
Bürokrat ohne Initiative
... hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt ...
 
Mitläufer / Anpasser
... mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen ...
... bemühte sich stets um ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten ...
 
Unangenehmer Mitarbeiter
...war sehr tüchtig und konnte sich gut verkaufen ...
 
Sucht Kontakt zum anderen Geschlecht
... gegenüber seinen Mitarbeitern zeigte er großes Einfühlungsvermögen ...
 
Sprücheklopfer
... trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei ...
 
Besserwisser
... hat sich stets um gute Vorschläge bemüht ...
 
Streber
... wir schätzten seinen / ihren großen Eifer ...
 
In fast jeder Hinsicht eine ziemliche Niete
... wegen seiner Pünktlichkeit /seines Verhaltens war er / sie stets ein gutes Vorbild ...
 
Schwieriger Untergebener
... Im Kollegenkreis galt er / sie als toleranter Mitarbeiter ...

Keine Angaben zum Verhalten 

Formulierungen zum Austrittsgrund 

Die Firma verliert ihn sehr ungern
... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden außerordentlich.
Wir verlieren eine/n wertvolle/n Mitarbeiter/in. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
 
Die Firma verliert ihn ungern
... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.
Wir bedauern sein /ihr Ausscheiden und wünschen für die Zukunft alles Gute.
 
Normaler Austritt, hinterlässt keine Lücke
... er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch ...
 
Die Firma hat gekündigt
... er/sie verlässt uns in gegenseitigem Einvernehmen ...

Keine Bemerkungen zum Austrittsgrund 

Was man gegen ein ungünstiges Zeugnis tun kann 

Es kann vorkommen, dass man ein schlechtes Zeugnis erhält. Dies kann Bestandteil eines individuellen Lebenslaufes sein. Aber wenn Sie davon jedoch mehr haben, kann es die berufliche Karriere deutlich negativ beeinflussen.
Verlangen Sie in diesem Fall freundlich, aber bestimmt eine Korrektur. Dazu ist es günstig, wenn Sie bereits ein vorformuliertes Zeugnis vorlegen können, das nur noch unterschrieben werden muss.
Nenne Sie ohne Scheu auch den Grund, die wahre oder auch nur mögliche negative Bedeutung einer Formulierung. Denken Sie daran, dass Sie mit diesem Zeugnis das ganze Berufsleben lang herumlaufen müssen.
Wenn dies nicht zum Erfolg führt, gibt es nur noch den Gang zum Arbeitsgericht. Dann aber laufen Sie Gefahr, dass Sie statt eines Zeugnisses eine bloße Arbeitsbestätigung erhalten - was mindestens genauso schlecht aussieht wie ein schlechtes Zeugnis. Abgesehen vom ganzen Ärger, den ein Gerichtsverfahren nach sich zieht.
 

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