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Bestimmungen für Kampfrichterinnen und Kampfrichter | ||
1. Allgemeines
Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter tragen die erzielte Leistung in die Wettkampfkarten ein,
indem sie die der Leistung entsprechende Zahl der Wertung markieren.
Ungültige Versuche werden durch einen Haken neben der Nullpunktleistung vermerkt.
Im Hochsprung wird die jeweils übersprungene Höhe markiert.
Leistungen, die von der vorgedruckten Leistungstabelle nicht erfasst sind,
werden am Ende der Wertungsreihe handschriftlich eingetragen.
Nach dem letzten Versuch wird die für die beste Leistung angegebene Punktzahl abgelesen
und in dem für die betreffende Übung vorgesehenen Raum eingetragen.
Die Wertungstabellen in der Leichtathletik bilden nach wie vor die Grundlage
für die Ermittlung der Punktzahlen.
Die Formeltabelle dient darüber hinaus der genauen Berechnung von Punkten
zu erzielten Zwischenwerten, die in den Wertungstabellen nicht erfasst sind.
Außerdem kann die Formel denjenigen, die eine rechnergestützte Auswertung vornehmen,
dazu dienen, auf einfache Weise die entsprechenden Punktzahlen den erzielten Ergebnissen zuzuordnen.
2. Weitsprung
(gilt für alle Teilnehmerinnen u. Teilnehmer)
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer hat drei Versuche.
Der Absprung von einer Absprungfläche ist zulässig.
Diese erstreckt sich von den Kanten des Absprungbalkens 30 cm nach beiden Seiten,
umfasst also insgesamt 80 cm.
Die Sprungweite wird vom hintersten Eindruck des Niedersprungs bis zur Höhe
des vordersten Eindrucks des Absprungs gemessen,
wobei die Messung immer im rechten Winkel zum Balken vorgenommen wird.
Gültigkeit der Sprünge siehe Zeichnung.
3. Hochsprung
Der Hochsprung darf nur über die Latte erfolgen. Der Absprung muss mit einem Fuß ausgeführt werden. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer hat für jede Höhe drei Versuche. Es ist freigestellt, bei welcher Höhe begonnen oder ob eine Höhe ausgelassen wird. Ein nachträgliches Zurückgehen auf eine Höhe, die ausgelassen wurde, ist nicht gestattet. Es wird die zuletzt von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer gültig übersprungene Höhe gewertet.
4. Schlagballwurf (80 g), Ballwurf (200 g) und Schleuderball (1 kg)
Geworfen wird nur in eine Richtung, möglichst nicht gegen den Wind.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer hat drei Versuche.
Die Abwurflinie wird durch eine Linie oder Latte am Boden markiert.
Berühren oder Übertreten der Abwurflinie zählt als Fehlversuch
und wird mit 0 Punkten gewertet.
Als Leistung wird die im rechten Winkel zur Abwurflinie ermittelte Entfernung
der Aufschlagstelle gemessen.
Den Wertungstabellen entsprechend sollte in halben Metern gemessen werden.
5. Kugelstoßen
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer hat drei Versuche aus dem Stoßkreis
mit 2,135 m Durchmesser.
An der Außenseite in der Mitte der vorderen Kreishälfte ist ein Abstoßbalken
(1,22 m lang, 10,0 cm hoch, und 11,4 cm stark)
sicher im Boden zu befestigen. Wenn während des Versuchs
irgendein Körperteil den Boden außerhalb des Kreises berührt
oder auf den Kreisrand getreten wird, so gilt dieser als Fehlversuch und wird mit 0 Punkten gewertet.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss den Kreis aus einem sicheren Stand nach hinten verlassen.
Als Stoßleistung wird die Entfernung des vom Stoßkreis aus gesehen ersten
Eindrucks der Kugel am Boden vom inneren Kreisrand gemessen.
Das Messband wird hierzu über den Mittelpunkt des Kreises geführt.
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